Einreise Italien

Gut vorbereitet in den Urlaub

Der erste Espresso an der Theke, das Klappern der Fensterläden in der Altstadt und die warme Abendluft des Mittelmeerklimas auf der Piazza: Ein Urlaub in Italien beginnt oft schon mit der Vorfreude. Auch die Einreise macht es Ihnen leicht. Italien gehört zur EU und zum Schengen-Raum, ein Visum brauchen Sie als Reisende aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf einige Regeln. Hier finden Sie die wichtigsten Einreisebestimmungen, praktische Infos über Italien sowie Hinweise zu Gesundheit, Bußgeldern und Mobilfunk. Kurz gesagt: alle Italien Infos, die vor dem Kofferpacken zählen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
  • Kein Visum für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Keine Reisewarnung für Italien, aber Vorsicht vor Taschendieben und Streiks im Verkehr
  • EU-Roaming gilt: Telefonieren und Surfen meist zu Inlandskonditionen
  • Bußgelder für Verstöße in Altstädten, an Stränden und im Straßenverkehr ernst nehmen

Italien-Infos auf einen Blick

Thema

Info

HauptstadtRom
Einwohnerca. 58,9 Millionen
AmtsspracheItalienisch, in Südtirol auch Deutsch
WährungEuro
ZeitzoneMEZ/MESZ, keine Zeitverschiebung
Ländervorwahl+39
Strom230 V, Steckertypen C, F und L
Notruf112

Ihre gewohnten Stecker passen in Italien meistens. Für dreipolige Steckdosen vom Typ L kann ein kleiner Adapter aber nützlich sein. Er wiegt kaum etwas und erspart Ihnen die Suche im Hotel.

Aktuelle Informationen zu Italien

Gibt es eine Reisewarnung für Italien?

Nein. Für Italien besteht derzeit weder eine Reisewarnung noch eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts. Es gelten die allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweise.

Diesen Unterschied sollten Sie kennen: Eine Reisewarnung spricht das Auswärtige Amt nur aus, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sicherheitshinweise beschreiben dagegen Risiken, auf die Sie im Reiseland achten sollten. Für Italien betreffen sie vor allem Kriminalität, Naturgefahren und Streiks.

Sicherheitshinweise für Ihren Aufenthalt

In Großstädten und beliebten Stadtzentren sind Taschendiebe und Trickbetrüger aktiv. Das gilt besonders für Bahnhöfe, Metros, volle Busse und Strände. Tragen Sie Wertsachen dicht am Körper und lassen Sie im Hotel nur das Nötigste offen liegen. Ausweis, Bargeld und Karten verteilen Sie am besten auf verschiedene Taschen.

Wie in vielen Ländern Europas geht das Auswärtige Amt auch in Italien von einer allgemeinen Anschlagsgefahr aus. Seien Sie an stark besuchten Orten aufmerksam und folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Naturgefahren und Hinweise des Zivilschutzes

Italien liegt in einer Erdbebenregion. Auf Sizilien zählen der Ätna und auf der Insel Stromboli der gleichnamige Vulkan zu den aktiven Vulkanen Europas. Der Vesuv und die Phlegräischen Felder bei Neapel werden laufend überwacht. Bei Vulkanausbrüchen kann Asche zeitweise den Flugverkehr behindern.

In den Sommermonaten sind Temperaturen um 40 °C möglich. Dazu kommen Waldbrände, im Herbst teils heftige Unwetter mit Überschwemmungen. Aktuelle Warnungen veröffentlicht der italienische Zivilschutz (Protezione Civile). Über das Warnsystem IT-Alert erhalten Sie bei Gefahr zudem automatisch eine Meldung auf Ihr Mobiltelefon, sofern es im betroffenen Gebiet eingeschaltet ist.

Streiks im Verkehr

Streiks gehören in Italien zum Alltag. Sie können alle Verkehrsmittel treffen: das Schienennetz, den Nahverkehr mit Bussen und Bahnen, den Küstenverkehr mit Fähren zwischen Festland und Inseln und auch den Flug. Meist dauern sie einige Stunden oder einen Tag. Das italienische Verkehrsministerium veröffentlicht angekündigte Streiks in einem offiziellen Streikkalender (scioperi.mit.gov.it).

Im Luftverkehr gelten feste Schutzzeiten: Zwischen 7 und 10 Uhr sowie zwischen 18 und 21 Uhr finden geschützte Flüge auch bei einem Streik grundsätzlich statt. Fällt Ihr Flug dennoch aus, haben Sie nach EU-Fluggastrechten Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung sowie auf Betreuung, etwa Verpflegung. Eine zusätzliche Entschädigung hängt unter anderem davon ab, wer streikt.

Botschaft und Krisenvorsorge

Deutsche Staatsangehörige können sich vor der Reise in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts eintragen. Im Notfall erreicht die Botschaft Sie dann schneller. Ansprechpartner vor Ort sind die Deutsche Botschaft in Rom und das Generalkonsulat in Mailand. Auch Österreich und die Schweiz unterhalten Vertretungen in Italien. Prüfen Sie die aktuellen Hinweise am besten kurz vor Reiseantritt noch einmal.

Einreise & Zoll

Reisepass oder Personalausweis für Italien?

Sie haben die Wahl. Für die Einreise nach Italien genügt der Personalausweis, einen Reisepass brauchen Sie nicht. Deutsche Reisende können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder einem gültigen vorläufigen Personalausweis einreisen. Österreicher nutzen Reisepass oder Personalausweis, Schweizer den Pass oder die Identitätskarte.

Kinder brauchen ein eigenes Ausweisdokument. Ein deutscher Kinderreisepass wird weiterhin anerkannt, solange er gültig ist, auch wenn er in Deutschland nicht mehr neu ausgestellt wird.

Tipp zur Gültigkeit: Italien erkennt deutsche Dokumente laut Auswärtigem Amt grundsätzlich bis zu einem Jahr nach Ablauf an. Das gilt nicht für den vorläufigen Personalausweis. Fluggesellschaften, Fähren und Hotels lehnen abgelaufene Dokumente aber häufig ab. Reisen Sie deshalb nur mit gültigen Reisedokumenten. Ein Foto Ihres Ausweises auf dem Handy hilft, falls das Original verloren geht. Es ersetzt den Ausweis aber nicht.

Dokument

Deutschland

Österreich

Schweiz

Reisepass akzeptiert akzeptiert akzeptiert
Personalausweis / Identitätskarte akzeptiert akzeptiert akzeptiert
Vorläufiger Reisepass akzeptiert vorab bei den Behörden klären vorab bei den Behörden klären
Vorläufiger Personalausweis akzeptiert, wenn gültig – –
Kinderreisepass / eigenes Kinderdokument erforderlich erforderlich erforderlich
Visum für touristische Aufenthalte nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich

Schengen-Raum: Gibt es Grenzkontrollen?

Im Schengen-Raum gibt es normalerweise keine festen Grenzkontrollen. Derzeit haben aber mehrere Länder vorübergehend wieder Kontrollen eingeführt. Deutschland kontrolliert an allen Landgrenzen, also auch an der Grenze zu Österreich. Italien kontrolliert an der Grenze zu Slowenien. Diese Kontrollen werden regelmäßig verlängert oder angepasst.

Für Sie heißt das: Ihr Ausweis gehört bei jeder Reise nach Italien griffbereit ins Handgepäck. Das gilt auch dann, wenn Sie mit Auto, Bahn oder Bus über den Brenner fahren. Zudem sollten Sie in Italien ohnehin stets ein Ausweisdokument dabeihaben.

Das neue europäische Ein- und Ausreisesystem EES und das künftige ETIAS-Verfahren betreffen Sie nicht. Beide gelten nur für Drittstaatsangehörige, nicht für Bürger der EU oder der Schweiz.

Visum für Italien: Wer braucht eines?

Für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist kein Visum für Italien nötig. Sie können für touristische Kurzaufenthalte ohne Antrag einreisen.

Anders kann es aussehen, wenn Mitreisende eine andere Staatsangehörigkeit haben. Ob jemand ein Visum braucht, richtet sich nach dem Herkunftsland. Wer einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengenstaates besitzt, etwa aus Deutschland, darf mit Reisepass und Aufenthaltstitel in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne zusätzliches Visum nach Italien reisen.

Für die Ausstellung von Visa sind die italienischen Auslandsvertretungen zuständig. Alle anderen visumpflichtigen Reisenden benötigen ein Schengen-Kurzzeitvisum (Typ C). Das gilt für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Ist Italien das Hauptreiseziel, stellen Antragsteller den Antrag beim zuständigen italienischen Konsulat oder bei der Botschaft. Je nach Land übernimmt ein beauftragter Dienstleister die Annahme.

Zum Antrag gehören:

  • Ausgefülltes Visumantragsformular
  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelle Passfotos
  • Nachweis einer Reiseversicherung
  • Angaben und Dokumente zu Reisezweck, Unterkunft und Finanzierung

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 15 Kalendertage, in Einzelfällen länger. Die Gebühr liegt für Erwachsene bei 90 Euro. Planen Sie den Antrag deshalb frühzeitig vor Fahrtantritt ein.

Zollbestimmungen: Was dürfen Sie mitnehmen?

Die Einfuhrbestimmungen für Italien sind überschaubar. Bei Reisen innerhalb der EU, also aus Deutschland oder Österreich, ist die Mitnahme von Waren für den persönlichen Bedarf weitgehend frei. Für Alkohol und Tabak gelten Richtmengen. Kommen Sie aus der Schweiz, gelten die niedrigeren Freimengen für Nicht-EU-Länder. Für Tabak und Alkohol gelten die Mengen ab 17 Jahren.

Ware

Aus Deutschland / Österreich (Richtmenge)

Aus der Schweiz (Freimenge)

Zigaretten800 Stück200 Stück*
Zigarillos400 Stück100 Stück*
Zigarren200 Stück50 Stück*
Rauchtabak1 kg250 g*
Spirituosen über 22 Vol.-%10 Liter1 Liter oder 2 Liter bis 22 Vol.-%
Wein90 Liter, davon max. 60 Liter Schaumwein4 Liter stiller Wein
Bier110 Liter16 Liter
Sonstige Warenfür den persönlichen Bedarfbis 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Flug-/Seeweg)
MedikamenteBedarf für die ReisedauerBedarf für die Reisedauer

* Bei Einreise aus der Schweiz gilt bei Tabakwaren nur eine der genannten Mengen, nicht alle zusammen.

Bargeld ab 10.000 Euro müssen Sie bei der Einreise aus der Schweiz beim Zoll anmelden. Auch bei Reisen innerhalb der EU sollten Sie größere Summen auf Nachfrage angeben können. Medikamente nehmen Sie am besten in der Originalverpackung mit, zusammen mit Rezept oder ärztlicher Bescheinigung. Für ärztlich verordnete Betäubungsmittel, etwa starke Schmerzmittel, brauchen Sie im Schengen-Raum eine behördlich beglaubigte Bescheinigung. Sie ist höchstens 30 Tage gültig.

Souvenirs und Reiseandenken: Hier ist Vorsicht geboten

Ein paar Körnchen weißer Sand als Erinnerung an Sardinien? Besser nicht. Auf der Insel ist es verboten, Sand, Kiesel oder Quarz von den Stränden mitzunehmen. Dafür drohen Bußgelder zwischen 500 und 3.000 Euro. Auch andernorts können Schutzvorschriften für Muscheln, Steine oder Pflanzen gelten.

Finger weg auch von gefälschten Markentaschen, Sonnenbrillen oder Uhren der fliegenden Händler. In Italien kann schon der Kauf von Fälschungen geahndet werden. Echte Mitbringsel wie Olivenöl, Pasta, Käse oder Wein aus den Geschäften und Märkten vor Ort machen ohnehin mehr Freude.

Gesundheit

Für die Einreise nach Italien gibt es keine Pflichtimpfungen. Prüfen Sie dennoch Ihren Impfschutz, bevor Sie nach Italien reisen. Die Standardimpfungen sollten aktuell sein, besonders gegen Masern. Je nach Reiseart kommt eine Impfung gegen Hepatitis A infrage. Wer in Norditalien viel in der Natur unterwegs ist, kann zusätzlich über eine FSME-Impfung gegen die von Zecken übertragene Hirnhautentzündung nachdenken. Lassen Sie sich dazu in Ihrer Hausarztpraxis beraten.

In den Sommermonaten sind Mücken mehr als nur lästig. Auch 2026 gab es in Italien Fälle von West-Nil-Fieber, Dengue- und Chikungunya-Fieber, die vor Ort übertragen wurden. Ein guter Mückenschutz, lange Kleidung am Abend und Fliegengitter am Fenster senken das Risiko für solche Erkrankungen spürbar. Bei Hitze helfen Sonnenschutzmaßnahmen wie Hut, Sonnencreme und regelmäßiges Trinken. Planen Sie Besichtigungen am besten für den Vormittag oder späten Nachmittag.

Die medizinische Versorgung ist in Städten und Urlaubsregionen gut. Die Notaufnahme heißt in Italien „Pronto Soccorso“, der Notruf lautet 112. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte werden Sie in öffentlichen Einrichtungen behandelt. Ein Eigenanteil, das sogenannte „Ticket“, kann trotzdem anfallen. Private Ärzte und Kliniken rechnen oft direkt ab.

Ein Rücktransport nach Hause ist über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ergänzt Ihren Krankenversicherungsschutz deshalb sinnvoll. Sie springt auch bei einem Krankenhausaufenthalt ein, der über die Kassenleistung hinausgeht.

Rechtliche Besonderheiten

Promillegrenze und Verkehrsregeln in Italien

Die Promillegrenze in Italien liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und in den ersten drei Jahren nach dem Führerscheinerwerb gilt 0,0 Promille. Seit Dezember 2024 sind die Strafen für Alkohol am Steuer, Handy-Nutzung beim Fahren und zu schnelles Fahren deutlich gestiegen. Auch im Ausland verhängte Bußgelder können in Deutschland vollstreckt werden.

Weitere Regeln für Autofahrer:

  • Außerorts und auf Autobahnen ist auch tagsüber Abblendlicht Pflicht.
  • Eine Warnweste muss im Auto mitgeführt werden.
  • Viele Autobahnen und einige Strecken sind mautpflichtig, eine Vignette gibt es nicht.
  • Der Führerschein aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz wird anerkannt.

Besonders tückisch sind die „Zone a traffico limitato“ (ZTL). Das sind verkehrsberuhigte Zonen in der Altstadt vieler Städte, die von Kameras überwacht werden. Wer ohne Berechtigung hineinfährt, bekommt den Bußgeldbescheid oft erst Wochen später nach Hause geschickt.

Verhaltensregeln in Städten und an Sehenswürdigkeiten

Viele Städte schützen ihre Sehenswürdigkeiten mit eigenen Bestimmungen. Verstöße werden konsequent mit Bußgeldern geahndet. In Rom dürfen Sie sich nicht auf die Spanische Treppe setzen oder dort picknicken. Das Baden in Brunnen ist verboten, auch die Füße ins Wasser zu halten, kann teuer werden.

Für einige Sehenswürdigkeiten brauchen Sie inzwischen Zugangstickets:

  • Trevi-Brunnen, Rom: Seit Februar 2026 kostet der Zugang zum Bereich direkt am Becken 2 Euro. Der übrige Platz bleibt frei zugänglich.
  • Pantheon, Rom: Der reguläre Eintritt beträgt seit Juli 2026 7 Euro.
  • Venedig: An ausgewählten Tagen im Frühjahr und Sommer erhebt die Stadt von Tagesbesuchern eine Zugangsgebühr („Contributo di accesso“). 2026 lag sie bei 5 Euro, bei kurzfristiger Buchung bei 10 Euro. Für Übernachtungsgäste gelten Ausnahmen.

Je nach Gemeinde gelten weitere Regeln, zum Beispiel zum Alkohol in der Öffentlichkeit oder zu Badebekleidung abseits des Strandes. In Bussen und Regionalzügen müssen Sie Fahrkarten vor oder direkt bei Fahrtantritt entwerten. Wer das vergisst, zahlt bei einer Kontrolle meist eine Strafe.

Kurtaxe

Viele italienische Städte und Ferienorte erheben eine Kurtaxe, die „Imposta di soggiorno“. Die Höhe hängt von Ort, Hotelkategorie und Saison ab. Sie wird in der Regel direkt im Hotel bezahlt, auch wenn Ihre Reise bereits vollständig bezahlt ist.

Währung

In Italien zahlen Sie mit Euro. Geldwechsel und Kursschwankungen sind damit kein Thema. Kreditkarten und Girokarten werden in Hotels, Restaurants und den meisten Geschäften akzeptiert. Für Cafés, Märkte und kleine Läden ist etwas Bargeld trotzdem praktisch. Nehmen Sie zur Sicherheit eine zweite Karte mit.

Für Bargeld gibt es eine Obergrenze: Beträge ab 5.000 Euro dürfen in Italien nicht bar bezahlt werden. Im Urlaubsalltag spielt das kaum eine Rolle.

Auf der Restaurantrechnung finden Sie oft den „Coperto“. Das ist ein Gedeckpreis für Brot und Service am Tisch und kein Trinkgeld. Manchmal ist zusätzlich ein „Servizio“ ausgewiesen, also ein Bedienungsaufschlag. Ist beides nicht enthalten, freut sich das Personal bei gutem Service über einen aufgerundeten Betrag.

Mobilfunk & Internet

Italien gehört zum EU-Roamingraum. Mit einem deutschen oder österreichischen Tarif telefonieren, schreiben und surfen Sie dort grundsätzlich zu denselben Konditionen wie zu Hause. Einige Anbieter setzen bei Datenvolumen eine Fair-Use-Grenze. Schweizer Mobilfunkkunden sollten ihren Tarif vorab prüfen, da die EU-Regeln für sie nicht automatisch gelten.

Achtung auf Fähren: Auf dem Meer bucht sich Ihr Handy häufig in ein Satellitennetz des Schiffes ein. Dafür gilt das EU-Roaming nicht, und die Kosten können hoch sein. Schalten Sie nach dem Ablegen das Datenroaming aus oder aktivieren Sie den Flugmodus. Für das Internet an Bord nutzen Sie besser das WLAN der Fährgesellschaft.

Die Ländervorwahl für Italien lautet +39. Anders als in Deutschland wählen Sie die Ortsvorwahl immer mit der Null, auch aus dem Ausland. Für Rom wählen Sie also +39 06 und dann die Rufnummer. In den Bergen, in ländlichen Gebieten und auf kleinen Inseln kann der Empfang schwächer sein. Die meisten Hotels bieten WLAN an.

Besonderheiten bei der Einreise für trendtours-Reisende

Mit trendtours ist die Reise nach Italien bereits gut organisiert. Um Anreise, Transfers und Hotels müssen Sie sich nicht selbst kümmern.

Bei Flugreisen ist der Flug ab Deutschland inklusive, zum Beispiel nach Catania und Palermo auf Sizilien, nach Bari in Apulien, nach Rom, Neapel oder Bologna. Nach der Ankunft empfängt Sie eine deutschsprachige Flughafenassistenz. Der Transfer bringt Sie anschließend zum Hotel. Bei Rundreisen begleitet Sie eine deutschsprachige Reiseleitung.

Bei Busreisen steigen Sie in der Nähe Ihres Wohnorts zu. Maut und Einfahrtsgebühren für den Reisebus sind bereits im Reisepreis enthalten. Bei möglichen Grenzkontrollen auf dem Weg nach Süden zählt jedoch Ihr eigener Ausweis. Packen Sie ihn deshalb ins Handgepäck und nicht in den Koffer im Gepäckraum. Die örtliche Kurtaxe und eine eventuell fällige Zugangsgebühr für Venedig bezahlen Sie vor Ort.

Bei der Bus- und Schiffsreise Korsika & Sardinien gehören Fährüberfahrten zum Programm, darunter eine Nachtfähre von Olbia nach Livorno. Denken Sie an Bord an den Flugmodus Ihres Handys.

Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 10 bis 14 Tage vor der Abreise. Darin finden Sie auch Hinweise zur Einreise in das Zielgebiet. Haben Sie die Unterlagen als PDF erhalten, drucken Sie diese bitte aus und nehmen sie mit.

Ihre Aufgabe beschränkt sich damit auf drei Punkte:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass ins Handgepäck legen
  • Auslandsreisekrankenversicherung abschließen
  • Etwas Bargeld für Kurtaxe und kleine Einkäufe einplanen

Ob Mandelblüte auf Sizilien, Trulli-Dörfer in Apulien, Dolce Vita am Gardasee oder eine Gondelkulisse in Venedig: Entdecken Sie jetzt die Italien-Reisen von trendtours. Mehr Hintergrundwissen zu Regionen und Sehenswürdigkeiten finden Sie im Italien-Reiseführer.

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Sizilien – Inselgöttin unter dem Ätna

8-tägige Flugreise nach Italien auf die Insel Sizilien

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Rimini & Mehr

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März 27 - Nov. 27

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Dolomiten & Südtirol

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Sardinien – Smaragd im Mittelmeer

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Städte-Erlebnis Rom

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Ischia – Thermalperle im Golf von Neapel

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Magisches Venedig

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Städte-Erlebnis Palermo

6-tägige Flugreise in die sizilianische Hauptstadt Palermo

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5-tägige Busreise in die italienischen Alpen

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Lago di Garda & Verona

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Korsika & Sardinien

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Bella Calabria

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6-tägige Busreise zu den Städteperlen im Herzen Italiens

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Ciao Emilia Romagna

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Apr. 27 - Okt. 27

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Göttliche Amalfiküste

8-tägige Flugreise nach Süditalien mit den Stationen Sorrent, Amalfi, Paestum und Neapel

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Apr. 27 - Okt. 27

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Apulien – Strahlende Schönheit im Süden Italiens

8-tägige Flugreise nach Apulien mit Bari, Lecce, Otranto & Ostuni

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Häufige Fragen zur Einreise nach Italien

Kann ich mit dem Personalausweis nach Italien reisen?

Ja. Deutsche, Österreicher und Schweizer können mit Personalausweis bzw. Identitätskarte einreisen. Ein Reisepass ist für Italien nicht nötig.

Wie lange muss mein Ausweis für Italien gültig sein?

Ihr Ausweis sollte für die gesamte Reisedauer gültig sein. Eine bestimmte Restgültigkeit schreibt Italien nicht vor.

Kann ich mit einem abgelaufenen Ausweis nach Italien reisen?

Italien erkennt deutsche Dokumente grundsätzlich bis zu einem Jahr nach Ablauf an. Fluggesellschaften, Fähren und Hotels können abgelaufene Dokumente aber ablehnen. Reisen Sie deshalb nur mit gültigen Papieren.

Brauche ich ein Visum oder bestimmte Impfungen für Italien?

Nein. Für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist kein Visum nötig, Pflichtimpfungen gibt es nicht. Empfohlen sind aktuelle Standardimpfungen.

Gibt es eine Reisewarnung für Italien?

Nein. Es gelten die allgemeinen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, etwa zu Taschendiebstählen, Naturgefahren und Streiks.

Wie hoch ist die Promillegrenze in Italien?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in den ersten drei Jahren gilt 0,0 Promille.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 9. Oktober 2026. Verbindlich sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, des BMEIA (Österreich) und des EDA (Schweiz) sowie Auskünfte der italienischen Behörden und Auslandsvertretungen.