Einreise Spanien
Was Sie vor Ihrer Reise wissen sollten
Sonne auf der Haut, der Duft von Orangenblüten in Andalusien und am Abend ein Teller Tapas auf der Plaza: Spanien zählt seit Jahrzehnten zu den Lieblingszielen der Deutschen. Zwischen Deutschland und Spanien gibt es keine festen Grenzkontrollen, denn beide Länder gehören zur EU und zum Schengen-Raum. Für Reisende mit deutschem Pass ist die Einreise nach Spanien daher denkbar einfach. Trotzdem lohnt sich ein kurzer Blick auf die Details, vom passenden Ausweis über die Freimengen bis zu Regeln, die nur auf Mallorca gelten. Hier finden Sie die wichtigsten Einreisebedingungen für Spanien und praktische Tipps für den Urlaub auf dem Festland, auf den Balearen und den Kanarischen Inseln.
Das Wichtigste in Kürze
- Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
- Kein Visum und keine Einreisebestätigung für deutsche Staatsangehörige
- Keine Reisewarnung, aber allgemeine Sicherheitshinweise beachten
- EU-Roaming gilt: Telefonieren und Surfen wie zu Hause
- Kanaren sind ein Sondergebiet: Bei der Rückreise gelten niedrigere Freimengen
Stand: 9. Oktober 2026. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.
Aktuelle Informationen zu Spanien
Reise- und Sicherheitshinweise
Für Spanien besteht keine Reisewarnung. Das Auswärtige Amt weist jedoch auf eine landesweit erhöhte Terrorgefahr hin. Seien Sie an belebten Orten, bei Großveranstaltungen und an Sehenswürdigkeiten besonders aufmerksam. Demonstrationen sind möglich, etwa in größeren Städten. Halten Sie Abstand und beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden.
Taschen- und Trickdiebe sind vor allem in Ballungsräumen und Tourismuszentren unterwegs. Typische Orte sind Flughäfen, Bahnhöfe, Strände und beliebte Plätze in Barcelona, Madrid oder Palma. Wertsachen tragen Sie am besten körpernah, Ausweis und Geld getrennt voneinander.
Auch das Klima verdient einen Blick. In den Sommermonaten können Hitze und Waldbrände zu Straßensperrungen führen. Im Herbst kommt es in manchen Landesteilen, etwa an der Mittelmeerküste, zu starken Regenfällen. Prüfen Sie die aktuellen Reisehinweise deshalb kurz vor dem Reiseantritt noch einmal.
EES und ETIAS: Gilt das für Sie?
Für deutsche Staatsbürger ändert sich nichts. Das europäische Ein- und Ausreisesystem EES ist seit April 2026 vollständig in Betrieb. Es erfasst aber nur Drittstaatler bei Kurzaufenthalten, also Reisende ohne EU-Staatsangehörigkeit. Das gilt auch für ETIAS, die geplante Reisegenehmigung für visumfreie Drittstaatler. Der Start ist für das vierte Quartal 2026 angekündigt. Reisen Sie mit Personen aus Drittstaaten, etwa aus Großbritannien oder den USA, sollten diese die Regeln rechtzeitig prüfen.
Krisenvorsorgeliste ELEFAND
Deutsche Staatsangehörige können sich vor einer Auslandsreise in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts eintragen. Die Registrierung ist freiwillig und kostenlos. Im Notfall erreicht Sie die zuständige Vertretung dann schneller mit Informationen. Wichtigster Ansprechpartner in Spanien ist die deutsche Botschaft in Madrid. Österreich und die Schweiz unterhalten ebenfalls Vertretungen im Land.
Einreise & Zoll
Einreise Spanien mit Personalausweis oder Reisepass
Für die Einreise nach Spanien genügt Deutschen ein gültiger Personalausweis. Einen Reisepass für Spanien brauchen Sie also nicht. Das gilt für das Festland ebenso wie für Mallorca und die anderen Baleareninseln sowie für die Kanarischen Inseln. Akzeptiert werden Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis und vorläufiger Personalausweis. Kinder brauchen ein eigenes Ausweisdokument. Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig.
Wichtig bei abgelaufenen Dokumenten: Laut Auswärtigem Amt erkennt Spanien deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf an. Ausgenommen ist der vorläufige Personalausweis. In der Praxis hilft Ihnen diese Regel aber wenig. Fluggesellschaften verlangen in der Regel ein gültiges Dokument und können die Beförderung sonst verweigern. Prüfen Sie das Ablaufdatum daher schon bei der Planung, nicht erst am Flughafen.
Ausweisdokument |
Einreise für Deutsche |
Hinweis |
|---|---|---|
| Personalausweis | akzeptiert | für Flugreisen nur gültig |
| Reisepass | akzeptiert | für Flugreisen nur gültig |
| Vorläufiger Reisepass | akzeptiert | für Flugreisen nur gültig |
| Vorläufiger Personalausweis | akzeptiert | muss gültig sein |
| Kinderreisepass | akzeptiert | gültig bis zum Ablaufdatum, keine Neuausstellung |
| Visum | nicht erforderlich | EU-Freizügigkeit |
Hinweis für Reisende aus Österreich und der Schweiz: Auch Sie reisen mit gültigem Reisepass oder Personalausweis bzw. Identitätskarte ein. Die Regel zu abgelaufenen Dokumenten gilt jedoch nur für deutsche Ausweise. Verbindlich sind die Länderinformationen des österreichischen Außenministeriums (BMEIA) und des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Brauchen Sie eine Einreisebestätigung für Spanien?
Nein. Das Gesundheitsformular aus der Corona-Zeit gibt es nicht mehr. Für eine normale Spanienreise füllen Sie vorab kein Online-Formular aus. Vor Ort im Hotel werden Ihre Personalien allerdings erfasst. Spanische Unterkünfte sind gesetzlich verpflichtet, die Daten ihrer Gäste zu registrieren und an die Behörden weiterzugeben. Halten Sie Ihr Ausweisdokument beim Einchecken deshalb bereit. Gäste über 14 Jahren unterschreiben den Meldeschein.
Freimengen: Was Sie mitbringen dürfen
Innerhalb der EU dürfen Sie Waren für den Eigenbedarf weitgehend frei mitnehmen. Für Genussmittel wie Alkoholika und Tabakwaren gelten jedoch sogenannte Richtmengen. Sie gelten für Reisende ab 17 Jahren. Bleiben Sie darunter, geht der Zoll von privatem Bedarf aus. Wer mehr mitnimmt, muss unter Umständen erklären, dass die Waren nicht zur Veräußerung bestimmt sind.
Anders sieht es bei der Rückreise von den Kanarischen Inseln aus. Die Kanaren gehören zwar zu Spanien und zur EU, liegen aber außerhalb des EU-Steuergebiets. Für die Einfuhr nach Deutschland gelten deshalb dieselben Freimengen wie bei einer Reise aus einem Nicht-EU-Land. Das betrifft auch die spanischen Städte Ceuta und Melilla in Nordafrika.
Ware |
Festland & Balearen (Richtmenge) |
Kanaren (Freimenge) |
|---|---|---|
| Zigaretten | 800 Stück | 200 Stück |
| Zigarillos | 400 Stück | oder 100 Stück |
| Zigarren | 200 Stück | oder 50 Stück |
| Rauchtabak | 1 kg | oder 250 g |
| Spirituosen über 22 Vol.-% | 10 Liter | 1 Liter |
| Alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (z. B. Sherry) | 20 Liter | oder 2 Liter |
| Wein | 90 Liter (davon max. 60 Liter Schaumwein) | 4 Liter (nicht schäumend) |
| Bier | 110 Liter | 16 Liter |
| Sonstige Waren (z. B. Reiseandenken) | für den Eigenbedarf frei | bis 430 Euro bei Flug- und Seereisen, 175 Euro unter 15 Jahren |
Bei den Tabakwaren von den Kanaren gilt „entweder oder“: Sie dürfen eine Sorte bis zur Höchstmenge mitnehmen oder anteilige Teilmengen kombinieren. Dasselbe gilt für Spirituosen und Getränke bis 22 Vol.-%. Haben Sie mehr dabei, melden Sie die Waren bei der Ankunft am Zoll an.
Bargeld, Haustiere und Medikamente
Reisen Sie innerhalb der EU mit Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein oder aus, müssen Sie das bei einer Zollkontrolle auf Nachfrage mündlich angeben. Für Hunde und Katzen brauchen Sie einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und den EU-Heimtierausweis. Medikamente für die Reisedauer gehören ins Handgepäck. Bei starken Schmerzmitteln hilft eine ärztliche Bescheinigung, am besten auf Englisch.
Längerer Aufenthalt in Spanien
Für einen Urlaub sind keine Behördengänge nötig. Wer als EU-Bürger länger als drei Monate in Spanien bleibt, etwa zum Überwintern, muss sich jedoch innerhalb dieser drei Monate im zentralen Ausländerregister eintragen lassen. Als Bescheinigung erhalten Sie das „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“. Wer in Spanien wohnt, meldet sich außerdem bei der Gemeindeverwaltung an. Diese Anmeldung heißt „Empadronamiento“. Eine Aufenthaltsgenehmigung im klassischen Sinn brauchen EU-Bürger nicht. Für Familienangehörige aus Drittstaaten gibt es eine eigene Aufenthaltskarte.
Gesundheit
Bei der Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen aktuell zu halten, vor allem gegen Masern. Als Reiseimpfung wird Hepatitis A empfohlen. Besprechen Sie Ihren Impfschutz am besten vor der Reise mit Ihrer Hausarztpraxis.
Mückenschutz ist in Spanien kein reines Tropenthema. In den Sommermonaten kann das Dengue-Fieber vereinzelt übertragen werden. Für 2026 meldet das Auswärtige Amt zudem mehr Fälle von West-Nil-Fieber. Lange, helle Kleidung und Mückenspray in den Abendstunden schützen vor Mückenstichen. Im Hochsommer steigen die Temperaturen auf dem Festland häufig deutlich über 35 °C. Planen Sie Ausflüge deshalb am besten für den Vormittag.
Die medizinische Versorgung ist in Städten und Urlaubsgebieten gut. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte werden Sie im öffentlichen spanischen Gesundheitssystem behandelt. Private Ärzte und Krankenhäuser in Touristenzentren rechnen häufig privat ab. Einen Rücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Eine private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport ist deshalb sinnvoll und meist günstig zu haben.
Rechtliche Besonderheiten
Promillegrenze und Regeln im Straßenverkehr
Ihr deutscher Führerschein gilt in Spanien ohne Einschränkung. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufskraftfahrer gilt 0,3. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen, bei deutlich höheren Werten auch ein Strafverfahren. Müssen Sie bei einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigen und die Fahrbahn oder den Seitenstreifen betreten, tragen Sie eine Warnweste.
In spanischen Autos ersetzt seit 2026 eine vernetzte, gelbe Warnleuchte („V16“) das Warndreieck. Fahren Sie mit dem eigenen Auto aus Deutschland an, dürfen Sie weiterhin Ihr Warndreieck verwenden. Bei einem Mietwagen sollte die Leuchte an Bord sein, ein kurzer Blick vor der Abfahrt lohnt sich.
Besondere Regeln auf Mallorca und Ibiza
Die balearische Regionalregierung hat in einigen Urlaubsgebieten strenge Alkoholregeln erlassen. Sie gelten in genau abgegrenzten Bereichen der Playa de Palma, von S’Arenal und Magaluf sowie in Sant Antoni auf Ibiza. Neben dem Konsum auf der Straße sind dort auch Verkauf und bestimmte Angebote eingeschränkt. Wer in diesen Zonen auf der Straße trinkt, riskiert Geldstrafen von 500 bis 1.500 Euro. Auf Restaurant- und Barterrassen dürfen Sie Ihr Glas Wein selbstverständlich genießen. Die Regeln gelten nach aktueller Rechtslage bis zum 31. Dezember 2027.
Touristensteuer
Auf den Balearen und in Katalonien zahlen Sie pro Nacht eine Touristensteuer. Auf Mallorca heißt sie „Ecotasa“. Die Höhe hängt von der Region, der Hotelkategorie und der Reisezeit ab. In der Nebensaison ist sie meist niedriger. Bezahlt wird die Steuer in der Regel direkt im Hotel.
Ausweispflicht und örtliche Regeln
Tragen Sie ein amtliches Ausweisdokument bei sich, denn die Polizei kann Sie kontrollieren. Eine Kopie reicht nicht immer aus. Manche Regeln legen die Gemeinden selbst fest. Einige Gemeinden untersagen etwa Badebekleidung abseits von Strand und Promenade, an manchen Stränden gilt ein Rauchverbot. Achten Sie vor Ort auf Hinweisschilder, um Bußgelder zu vermeiden.
Währung
In Spanien zahlen Sie mit dem Euro. Geld wechseln müssen Sie also nicht. Kredit- und Debitkarten werden in Hotels, Restaurants und den meisten Geschäften akzeptiert, oft auch kontaktlos. Für Märkte, kleine Bars und Trinkgelder ist etwas Bargeld praktisch. Auch bei einer technischen Störung haben Sie so eine Reserve.
Geldautomaten finden Sie in allen Städten und Urlaubsorten. Manche Banken verlangen pro Abhebung eine Gebühr, die der Automat vorher anzeigt. Vergleichen Sie im Zweifel kurz mit einem anderen Automaten. Größere Beträge zahlen Sie am besten mit Karte, denn für Barzahlungen, an denen ein Unternehmen beteiligt ist, gelten in Spanien gesetzliche Obergrenzen.
Mobilfunk & Internet
Spanien gehört zum EU-Roamingraum. Sie telefonieren, schreiben Nachrichten und surfen dort zu den Konditionen Ihres deutschen Tarifs. Die Regelung gilt bis 2032. Bei sehr großen Datenmengen kann Ihr Anbieter nach einer Fair-Use-Regel Zuschläge berechnen.
Vorsicht ist an Bord von Schiffen und Flugzeugen geboten. Dort läuft das Netz oft über Satellit, und das gehört nicht zum EU-Roaming. Schalten Sie das mobile Datennetz dann besser aus. Die Netzabdeckung ist in Städten und Touristenzentren gut, in abgelegenen Bergregionen kann sie lückenhaft sein. Fast alle Hotels bieten WLAN an. Die Notrufnummer 112 erreichen Sie europaweit kostenlos, die Vorwahl für Spanien ist +34.
Besonderheiten bei der Einreise für trendtours-Reisende
Bei einer Spanienreise mit trendtours ist die Anreise bereits organisiert. Für Sie bleibt vor allem eines zu tun: das richtige Ausweisdokument einpacken. Wichtig ist, dass Ihr Name bei der Buchung genauso geschrieben ist wie im Ausweis. Die Flugtickets werden auf diesen Namen ausgestellt.
Mit dem Flugzeug nach Spanien
Ob Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Andalusien oder die Costa Brava: Bei den Flugreisen fliegen Sie ab Deutschland mit einer renommierten Fluglinie zu Ihrem Urlaubsziel. Ein Transfer zum Hotel ist inklusive. Vor Ort stehen Ihnen deutschsprachige Ansprechpartner zur Seite, bei den Ausflügen begleitet Sie eine deutschsprachige Reiseleitung. Die Touristensteuer ist in der Regel nicht im Reisepreis enthalten und wird im Hotel gezahlt. Bei Andalusien-Reisen mit Besuch der Alhambra in Granada werden die Tickets auf Ihren Namen ausgestellt. Hier fragt trendtours Ihre Ausweisdaten frühzeitig vor Reiseantritt ab.
Mit dem Bus nach Spanien
Bei der Busrundreise „Iberische Schätze“ geht es über Frankreich auf die Iberische Halbinsel. Feste Grenzübergangsstellen mit Passkontrolle gibt es im Schengen-Raum nicht. Stichproben an den Grenzübergängen sind aber jederzeit möglich. Halten Sie Ihren Ausweis daher griffbereit. Da Sie nur durch EU-Staaten reisen, gelten auf der Rückreise die großzügigen Richtmengen.
Auf dem Seeweg zu den Kanaren
Mit der Kombireise „Kanaren und Madeira mit AIDAcosma“ erreichen Sie mehrere Inseln auf dem Seeweg. Für den Landgang nutzen Sie die Bordkarte, Ihr Ausweisdokument sollten Sie trotzdem dabeihaben. Welche Dokumente die Reederei verlangt, lesen Sie bitte in den Reiseunterlagen nach.
Unterlagen und Checkliste
Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 10 bis 14 Tage vor der Abreise. Sie enthalten auch die Hinweise zur Einreise für Ihre gebuchte Reise. Haben Sie die Unterlagen als PDF erhalten, drucken Sie diese bitte aus und nehmen sie mit. Haben Sie Ihren Ausweis vor Ort verloren, melden Sie das der Polizei und Ihrer Reiseleitung. Ein Ersatzdokument für die Rückreise stellt die zuständige deutsche Auslandsvertretung aus, etwa die Botschaft in Madrid oder ein Generalkonsulat.
Diese Dinge gehören ins Handgepäck:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausgedruckte Reiseunterlagen
- Gesundheitskarte mit EHIC und Nachweis der Auslandskrankenversicherung
- Medikamente für die gesamte Reisedauer
Ob Wanderurlaub auf Mallorca, Sonnenerholung auf den Kanaren oder eine Rundreise durch Andalusien: Entdecken Sie jetzt die Spanienreisen von trendtours.
Häufige Fragen zur Einreise nach Spanien
Was brauche ich für die Einreise nach Spanien?
Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger brauchen Sie nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum und eine Einreisebestätigung sind nicht erforderlich. Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Braucht man für Mallorca einen Reisepass?
Nein. Mallorca gehört zu Spanien und damit zum Schengen-Raum. Für die Einreise reicht der gültige Personalausweis. Das gilt auch für alle anderen Baleareninseln und die Kanaren.
Brauche ich eine Einreisebestätigung für Spanien?
Nein. Das frühere Online-Formular gibt es nicht mehr. Im Hotel werden Ihre Personalien beim Einchecken aufgenommen, dafür legen Sie Ihren Ausweis vor.
Gilt ETIAS für Deutsche?
Nein. ETIAS betrifft nur visumfreie Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU. Die Reisegenehmigung soll im vierten Quartal 2026 starten.
Welche Freimengen gelten bei der Rückreise von den Kanaren?
Da die Kanaren außerhalb des EU-Steuergebiets liegen, gelten niedrigere Freimengen. Dazu gehören zum Beispiel 200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen über 22 Vol.-% und sonstige Waren bis 430 Euro bei Flug- und Seereisen.
Kann ich mit einem abgelaufenen Ausweis nach Spanien reisen?
Spanien akzeptiert deutsche Dokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf, ausgenommen ist der vorläufige Personalausweis. Fluggesellschaften verlangen aber in der Regel gültige Dokumente. Reisen Sie daher nur mit einem gültigen Ausweis.
Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 9. Oktober 2026. Verbindlich sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, des BMEIA (Österreich) und des EDA (Schweiz) sowie die Auskünfte der spanischen Behörden und Auslandsvertretungen.