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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Reisevermittlungsleistungen
Reisebüro Trend Tours
Gültig ab 01.01.2005
I. Geltung Das Reisebüro (die genaue Bezeichung auf der Homepage) tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (wie z.B. Flüge,), sonstiger touristischer Einzelleistungen (wie z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremdveranstalteter Pauschalreisen auf. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung von Reiseleistungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reisebüro. Es wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB vereinbart. Das Reisebüro tritt aufgrund dieser Bedingungen nur als Vermittler zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger auf. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von dem Reisebüro vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer Reiseleistung die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger ausschließlich Anwendung. Diese sind auf den jeweiligen Seiten einzusehen. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des Vertrages geregelt sein.
II. Anmeldung/Leistung 1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischen Wege (E - Mail) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns verbindlich, zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, maximal jedoch 5 Tage ab Anmeldedatum gebunden.
2. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistung. Das Reisebüro übernimmt daher keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Ebenso wenig übernimmt das Reisebüro, das ausschließlich als Vermittler tätig ist, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen.
III. Anmeldung für mehrere Personen 1. Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für andere Teilnehmer abgeben und ein Vermittlungsvertrag mit dem Reisebüro und ein Reisevertrag mit dem Leistungserbringer zustandekommt, sind Sie für die Verpflichtungen dieser dritten Personen aus dem Reisevermittlungsvertrag, ebenso aus dem vermittelten Reisevertrag, wie für eigene Verpflichtungen verantwortlich. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erfolgt, wenn Sie diese durch eine zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte Erklärung im Rahmen des Buchungsvorganges anerkennen.
IV. Buchungsbestätigung 1. Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt als angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Reiseveranstalter ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von zwei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Flugtickets werden Ihnen in der Regel unmittelbar per Post zugesandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluglinie für Sie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung /Hinterlegung ist der vollständige Eingang des Reisepreises bei uns. Wir weisen daraufhin, daß wir Linienflugbuchungen, welche Sie über unser Büro tätigen, spätestens drei Tagen vor Abflug entgegen nehmen können, sofern keine Postversand notwenig ist.
3. Im Fall von Pauschalreisen erhalten Sie die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Letzteres wird Ihnen gesondert mitgeteilt.
V: Haftung des Reisebüros 1. Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung des Reisebüros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Das Reisebüro gibt Ihnen gegenüber daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab.
VI. Umbuchungen/Rücktritt 1. Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluß eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. WIr verweisen hiermit auf die AGB'S der einzelnen Anbieter, Reiseveranstalter, welche über deren Seite veröffentlicht sind. In Einzelfällen kann eine Bearbeitungsgebühr des Büros erhoben werden. Diese richtet sich nach dem Umfang der Aufwendungen.
2. Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag durch Sie richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters. Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber dem Leistungserbringer oder gegenüber dem Reisebüro zu erklären. Das Reisebüro ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen Leistungserbringer bei dem Reisebüro vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen. Eine Bearbeitungsgebühr des Büros kann erhoben werden. Diese richtet sich nach dem Umfang der Aufwendungen für die Bearbeitung. Beachten Sie, daß der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
3. Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung werden Gebühren pro Ticket erhoben. Diese richten sich nach Art des Tarifes und des jweiligen Leistungsträgers. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr höher sein, teilweise bis zu 100 % des Ticketpreises. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.
4. Bei Sonder- oder Charterflügen behalten sich die Fluggesellschaften das Recht vor, im üblichen Rahmen Preiserhöhungen auch nach erfolgter Annahme des Beförderungsvertrages vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Kerosinzuschläge.
5. Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften.
VII. Hinweise auf Pass -, Visa -, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen 1. Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom Reiseteilnehmer mitgeteilt wird.
2. Da das Reisebüro hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen ist und sich die einschlägigen Bestimmungen jederzeit ändern können, gibt das Reisebüro keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung des Reisebüros wird insoweit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können.
VIII. Zahlung 1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Unter dieser Voraussetzung ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, die Anzahlung zu dem auf der Buchungsbestätigung gesondert angegebenen Zeitpunkt.
2. Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei denen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
3. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das Reisebüro die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden. Insoweit wird auf Ziffer VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
4 .Reiseleistungen können ausschließlich mit folgenden Zahlungsmitteln gebucht und bezahlt werden: Kreditkarte (wenn vom Reiseveranstalter angeboten), Überweisung und bar.
Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. Im entsprechenden Fall sind wir berechtigt und Sie erteilen uns hierzu die ausdrückliche Ermächtigung, im Auftrag des Reiseveranstalters den geschuldeten Reisepreis über Ihre Kreditkartennummer bzw. per Lastschrift einzuziehen.
5. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie etwa Flugscheine, Voucher u. a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden die Dokumente von dem Reisebüro an Sie versandt, tragen Sie die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder der Übergabe an einen Boten. Dies gilt unabhängig davon, wer die Kosten für die Versendung trägt.
IX. Leistungs- und Preisänderungen Soweit das Reisebüro als Reisevermittler tätig wird, stellt es klar, daß aufgrund international gültiger luftrechtlicher Bestimmungen es den Leistungsträgern vorbehalten bleibt, aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non- Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, bzw. Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte. Änderungen der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften vorzunehmen. Gleiches gilt für die Änderungen der Reiseleistung aufgrund behördlicher Anweisung. In diesen Fällen können Sie nicht kostenfrei von dem mit dem Reisebüro geschlossenem Reisevermittlungsvertrag zurücktreten. Des weiteren besteht kein Ersatzanspruch gegen das Reisebüro für Mehrkosten, die aufgrund dieser Fälle entstanden sind. Insoweit können Ansprüche Ihrerseits lediglich gegenüber den einzelnen Leistungserbringern bestehen. Handelt es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge oder um Linienflüge zu Sonderpreisen, können Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbedingungen die Preise an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, und dem Reisebüro bekannt gegeben, wird es an Sie als dessen Kunde weitergeleitet. Ihre Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten, bestimmen sich insoweit nach den zwischen Ihnen und dem Leistungsträger geltenden Bestimmungen.
X. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
XI. Gerichtsstand Der Anmelder/Reisende kann das Reisebüro an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Reisebüro gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisebüros maßgebend.
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